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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 04 | Rückstellungen: Maßgeblichkeit niedrigerer handelsrechtlicher Bilanzwerte

Der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag ist nach einer Verfügung der OFD Münster für die steuerliche Bewertung der Rückstellung auch dann maßgeblich, wenn der Ausweis der Rückstellung in der Handelsbilanz niedriger ist als der sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG ergebende Wert.

Die Oberfinanzdirektion Münster gibt aktuell einen wichtigen Hinweis zur steuerlichen Bewertung einer Rückstellung.

Aufgrund des BilMoG – also des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes – ist es nicht zuletzt im Bereich der handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen zu erheblichen Wertveränderungen gekommen. So sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nach dem Handelsgesetzbuch abzuzinsen. Und zwar mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre – entsprechend der Restlaufzeit. Für Verpflichtungen, die steuerlich nicht abzuzinsen sind oder nur bis zum Beginn der Erfüllung der Verpflichtung, hat dies zur Konsequenz: Der handelsrechtliche Wertansatz laut HGB ist häufig niedriger als der steuerliche .

Die Preisfrage lautet: Bildet der handelsrechtlich anzusetzende abgezinste und damit niedrigere Wert für die Steuerbilanz die Wertobergrenze? Oder ist ...

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