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Bilanzierung | Nur anteilige Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung auf Zebragesellschaft
Beim Verkauf eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens durch einen gewerblich tätigen Gesellschafter an „seine” vermögensverwaltende Personengesellschaft (sog. Zebragesellschaft ) werden die stillen Reserven nicht aufgedeckt, soweit der Gesellschafter an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft beteiligt ist. Bei einer Beteiligung von 99 % kommt es damit nur im Umfang von 1 % zu einer Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven.
[i]Bruchteilsbetrachtung bei vermögensverwaltenden PersonengesellschaftenNach dem BFH bleibt der gewerblich tätige Gesellschafter trotz des Verkaufs im Umfang seiner Beteiligung an dem Wirtschaftsgut beteiligt. Dies beruht auf der sog. Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, wonach dem Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft anteilig zugerechn...