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BFH 6.6.2012 I R 99/10, BBK 18/2012 S. 822

Bilanzierung | Rückstellung für künftige Außenprüfung bei Großbetrieb auch ohne Prüfungsanordnung zulässig

Ein Großbetrieb muss eine Rückstellung für die Kosten einer künftigen Außenprüfung bilden, die bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre betreffen wird. Es kommt nicht darauf an, dass am Bilanzstichtag bereits eine Prüfungsanordnung vorliegt.

[i]Überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Außenprüfung bei GroßbetriebenNach dem BFH spricht bei Großbetrieben eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Außenprüfung: So betrug im Streitjahr 2006 die Prüfungsquote für Großbetriebe 80 %. Deshalb kommt es angesichts dieser Prüfungsquote nicht darauf an, ob die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt ist oder ob das FA am Bilanzstichtag bereits die Prüfung angeordnet hat.

[i]Abzinsung mit 5,5 % erforderlichÜber die Höhe der Rückstellung gab es im BFH-Fall keinen Streit. Anzusetzen sind die künftigen Sach- und Personalaufwendungen, die aufgrund der Außenprüfung anfa...

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