Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Bremen 08.02.2012 1 K 32/10 (5), BBK 18/2012 S. 823

Bilanzierung | Keine Rückstellung wegen Überschreitung der kassenärztlichen Verordnungskosten

Ein bilanzierender Arzt darf eine Rückstellung wegen Überschreitung der zulässigen Verordnungskosten erst dann bilden, wenn der Prüfungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Rückforderung beschlossen hat. Denn erst dann ist die Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach hinreichend konkretisiert.

[i]Mitteilung über Abweichung genügt nichtHingegen genügt es nicht, dass die KV dem Arzt eine Abweichung seiner Verordnungsweise von den Durchschnittswerten oder eine Überschreitung der Richtgrößen mitteilt. Denn hierbei handelt es sich lediglich um eine Information, die den Vertragsärzten eine Beobachtung ihrer Verordnungstätigkeit ermöglichen soll.

[i]Einleitung eines Prüf- verfahrens rechtfertigt keine RückstellungAuch die Einleitung eines Prüfverfahrens soll nach dem FG Bremen noch keine Rückstellungsbildung rechtfertigen, weil dies nicht zwingend zu einem Regress führe...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen