Haftung nach § 48a Abs. 3 EStG, Grundfreiheiten, Gleichbehandlungsgrundsatz
Leitsatz
Ein nach Maßgabe von § 48a Abs. 3 Satz 1 EStG i.V.m. § 191 Abs. 1 AO erlassener Haftungsbescheid über nicht einbehaltene und
abgeführte Bauabzugssteuer auf Bauleistungen eines inländischen Bauunternehmers verstößt weder gegen die europäischen Grundfreiheiten
noch gegen nationales Verfassungsrecht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 9 Nr. 50 DStRE 2014 S. 345 Nr. 6 EFG 2012 S. 1938 Nr. 20 IWB-Kurznachricht Nr. 24/2012 S. 892 PStR 2012 S. 235 Nr. 10 Ubg 2014 S. 268 Nr. 4 HAAAE-17017
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