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FG Münster Urteil v. - 13 K 2592/08 EFG 2012 S. 1938 Nr. 20

Gesetze: EGV Art 49, 50 GGArt 3 Abs 1 EStG § 48a Abs 1 und Abs 3

Bauabzugssteuer, Europarecht, Verfassungsrecht:

Haftung nach § 48a Abs. 3 EStG, Grundfreiheiten, Gleichbehandlungsgrundsatz

Leitsatz

Ein nach Maßgabe von § 48a Abs. 3 Satz 1 EStG i.V.m. § 191 Abs. 1 AO erlassener Haftungsbescheid über nicht einbehaltene und abgeführte Bauabzugssteuer auf Bauleistungen eines inländischen Bauunternehmers verstößt weder gegen die europäischen Grundfreiheiten noch gegen nationales Verfassungsrecht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 9 Nr. 50
DStRE 2014 S. 345 Nr. 6
EFG 2012 S. 1938 Nr. 20
IWB-Kurznachricht Nr. 24/2012 S. 892
PStR 2012 S. 235 Nr. 10
Ubg 2014 S. 268 Nr. 4
HAAAE-17017

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FG Münster, Urteil v. 12.07.2012 - 13 K 2592/08

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