Haftung nach § 48a Abs. 3 EStG, Grundfreiheiten, Gleichbehandlungsgrundsatz
Leitsatz
Ein nach Maßgabe von § 48a Abs. 3 Satz 1 EStG i.V.m. § 191 Abs. 1 AO erlassener Haftungsbescheid über nicht einbehaltene und
abgeführte Bauabzugssteuer auf Bauleistungen eines inländischen Bauunternehmers verstößt weder gegen die europäischen Grundfreiheiten
noch gegen nationales Verfassungsrecht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 9 Nr. 50 DStRE 2014 S. 345 Nr. 6 EFG 2012 S. 1938 Nr. 20 IWB-Kurznachricht Nr. 24/2012 S. 892 PStR 2012 S. 235 Nr. 10 Ubg 2014 S. 268 Nr. 4 HAAAE-17017
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