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FG Münster Urteil v. - 13 K 2592/08 EFG 2012 S. 1938 Nr. 20

Gesetze: EGV Art 49, 50 GGArt 3 Abs 1 EStG § 48a Abs 1 und Abs 3

Bauabzugssteuer, Europarecht, Verfassungsrecht:

Haftung nach § 48a Abs. 3 EStG, Grundfreiheiten, Gleichbehandlungsgrundsatz

Leitsatz

Ein nach Maßgabe von § 48a Abs. 3 Satz 1 EStG i.V.m. § 191 Abs. 1 AO erlassener Haftungsbescheid über nicht einbehaltene und abgeführte Bauabzugssteuer auf Bauleistungen eines inländischen Bauunternehmers verstößt weder gegen die europäischen Grundfreiheiten noch gegen nationales Verfassungsrecht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 9 Nr. 50
DStRE 2014 S. 345 Nr. 6
EFG 2012 S. 1938 Nr. 20
IWB-Kurznachricht Nr. 24/2012 S. 892
PStR 2012 S. 235 Nr. 10
Ubg 2014 S. 268 Nr. 4
HAAAE-17017

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FG Münster, Urteil v. 12.07.2012 - 13 K 2592/08

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