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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1985/17 EFG 2020 S. 785 Nr. 11

Gesetze: AO § 130 Abs. 1 ; AO § 167 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 191 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 48 Abs. 1 ; EStG § 48a Abs. 1

Geltendmachung der Bauabzugsteuer durch Nachforderungsbescheid nach Erlass eines Haftungsbescheids

Leitsatz

Die Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann gegenüber dem Leistungsempfänger nicht mehr im Wege eines Nachforderungsbescheides i.S.d. § 167 Abs. 1 Satz 1 AO geltend gemacht werden, wenn zuvor ein Haftungsbescheid erlassen wurde. Dies gilt auch, wenn der Haftungsbescheid unter Berufung auf § 130 Abs. 1 AO mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen wurde.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 10 Nr. 35
DStRE 2020 S. 1106 Nr. 18
EFG 2020 S. 785 Nr. 11
GmbH-StB 2020 S. 226 Nr. 7
PStR 2022 S. 176 Nr. 8
QAAAH-47786

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 21.02.2020 - 3 K 1985/17

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