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OFD Frankfurt/M. 20.08.2012 S 2262 A - 10 - St 216, NWB 38/2012 S. 3067

Einkommensteuer | Neuordnung der Veranlagungsarten für Eheleute ab dem Veranlagungszeitraum 2013

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Veranlagungsarten von sieben möglichen auf nur noch vier mögliche Veranlagungs- und Tarifvarianten für Ehegatten reduziert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 verbleiben nur noch die Einzelveranlagung mit Grundtarif, das „Sondersplitting” im Trennungsjahr, das Verwitwetensplitting und die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting. Die zur Neuordnung der Veranlagungsarten Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass die Einzelveranlagung nach § 26a Abs. 2 EStG in der neuen Fassung nicht mehr die steueroptimierende freie Zuordnung verschiedener Kosten ermöglicht. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und [i]infoCenter „Veranlagungsformen” NWB QAAAB-36697 die Steuerermäßigung nach § 35a EStG werden demjenigen zugerechnet, der sie wirtschaftlich getragen hat.

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