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OFD Frankfurt/M. 02.08.2012 S 2198b A - 19 - St 215, NWB 38/2012 S. 3067

Einkommensteuer | Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei erhöhten Absetzungen bei Baudenkmalen

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, den Herstellungskosten des Gebäudes zugerechnet, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes überschreiten (sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten). Die zu anschaffungsnahen Herstellungskosten bei erhöhten Absetzungen nach § 7i und § 11b EStG Stellung genommen und klargestellt, dass der in der Literatur [i]infoCenter „Anschaffungsnaher Aufwand” NWB HAAAB-04766 vertretenen Auffassung, die §§ 7i und 11b EStG würden als Spezialnormen § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG verdrängen und Aufwendungen nach §§ 7i und 11b EStG und solche nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG seien nicht zusammenzurechnen (Götz, DStR 2011 S. 1017), nicht gefolgt werden kann.

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