Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anschaffungsnaher Aufwand
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
I. Definition [i]
Aufwendungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, gehören zu den Herstellungskosten, wenn die Beträge ohne Umsatzsteuer 15 v.H. der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
Aufwendungen, die
der Erweiterung dienen (für sich selbst schon Herstellungskosten sind) oder
Erhaltungsaufwendungen die jährlich üblicherweise anfallen
sind nicht einzubeziehen.
II. Rechtsentwicklung [i]
Erwerb aufgrund eines vor dem abgeschlossenen Kaufvertrags:
Anschaffungsnaher Aufwand liegt vor, wenn die Erhaltungsaufwendungen 20 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb übersteigen. [i]
Erwerb aufgrund eines ...