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Zur Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe
Das FinMin Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass in einem Revisionsverfahren beim BFH darüber gestritten wird, ob die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als BetriebsS. 684ausgabe verfassungsgemäß ist. Sofern sich Stpfl. im Einspruchsverfahren hierauf berufen, ruht das Verfahren kraft Gesetzes. Aussetzung der Vollziehung sei jedoch nicht zu gewähren ( 229 NWB ZAAAE-14886).
Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr bei der Gewinnermittlung abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG). Hierdurch wird das objektive Nettoprinzip durchbrochen. Dies führt nach Ansicht des FG Hamburg zwar zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung, nicht jedoch zu deren Verfassungswidrigkeit ( NWB QAAAE-04699).
Hier...BGBl 2007 I S. 1912