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Abgrenzung von substanziellen Rechten und Schutzrechten auf der Grundlage von IFRS 10
Einzelfragen zu IFRS 10
Durch IFRS 10 wurde die Beherrschungskonzeption als Grundlage für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises grundlegend neu gefasst. Die Regelungen sind voraussichtlich in der EU ab dem retrospektiv anzuwenden. Die Beurteilung der Beherrschung durch einen Hauptgesellschafter erfordert hierbei auch die Berücksichtigung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern. Der nachfolgende Beitrag analysiert, welche Arten von in der Praxis häufig vorzufindenden Vertragsklauseln in diesen Fällen die beherrschende Stellung eines Hauptgesellschafters infrage stellen können. Hierbei steht die Abgrenzung von substanziellen (Mitwirkungs-)Rechten und Schutzrechten im Mittelpunkt der Diskussion.
Lüdenbach/Freiberg, Der Beherrschungsbegriff des IFRS 10 – Anwendung auf normale vs. strukturierte Unternehmen, NWB UAAAE-01468
Substanzielle Rechte von Minderheitsgesellschaftern können die Beherrschung durch einen Hauptgesellschafter infrage stellen. Vetorechte sind hierfür grundsätzlich hinreichend. Initiativrechte sind demgegenüber nicht erforderlich.
Bei der Abgrenzung von Schutzrechten und substanziellen Mitwirkungsrechten ergeben sich insbesondere dann Ab...