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Neue Regelungen bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
[i]Umsetzung von EU-RechtDie Bundesregierung folgt mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BT-Drucks. 17/10491) einer EU-Richtlinie, die bis März 2012 in deutsches Recht umzusetzen ist. Der Gesetzentwurf sieht die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses vor und führt einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrags bei Zahlungsverzug ein. Weiterhin sind Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen, für den vertraglich festgelegten Verzugseintritt sowie für die Dauer von Abnahme- und Überprüfungsverfahren vorgesehen. Da das deutsche Recht derartige Regelungen nicht enthält, ist es an die Richtlinie anzupassen.