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Einkommensteuer | Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können laut auch nach einer gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.
Auch mit dieser für die Steuerpflichtigen günstigen Entscheidung hat der BFH deutlich gemacht, dass der Dualismus der Einkunftsarten keine sachliche Rechtfertigung für jegliche gleichheitswidrige Besteuerung sein kann. Nachdem der VIII. Senat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung nachträgliche Schuldzinsen für die Anschaffung ...BStBl 2010 II S. 787