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KSR Nr. 9 vom Seite 7

Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig

Änderung der BFH-Rechtsprechung hat weitreichende praktische Bedeutung

Susanne Christ

Einkommensteuernachzahlungen, die im Todesjahr des Erblassers begründet sind, hatten die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung bislang nicht als Nachlassverbindlichkeiten anerkannt, obwohl der Erbe diese gegenüber dem Finanzamt schuldet und somit sein Erwerb – wie etwa im Streitfall erheblich – gemindert wird. Begründet wurde diese Auffassung formal: Die Einkommensteuer entstehe erst mit Ablauf des Kalenderjahres, so dass zum Todeszeitpunkt noch keine Nachlassverbindlichkeit bestehe. Dieser Auffassung ist nun der BFH erfreulicherweise entgegengetreten und hat auch Steuernachzahlungen aus dem Todesjahr bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage zum Abzug zugelassen.

Der Streitfall

Der Sachverhalt zeigt, wie absurd die bislang vertretene Auffassung zur Anerkennung von Einkommensteuernachzahlungen des Todesjahres gewesen ist: Der Erblasser verstarb am , nach Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen wurden gegenüber seinen beiden Kindern Einkommensteuernachzahlungen für 2004 in Höhe von knapp 2 Mio. € festgesetzt.

Nach bisheriger Auffassung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung sollte diese Verbindlichkeit, die unstreitig vo...

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