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Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Keine Klarheit durch Gerichte/Verwaltung
In der Praxis stellt sich vermehrt die Frage, ob für Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V eine Umsatzsteuerbefreiung in Betracht kommt. Nach § 37b SGB V haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangslage
[i]Palliativversorgung stellt ärztliche und pflegerische Leistung dar Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Versicherte in stationären Hospizen haben einen Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Dies gilt jedoch nur, wenn und soweit nicht andere Leistung...