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Umsatzsteuer | Innergemeinschaftliche Lieferungen an ein Scheinunternehmen
Hat der Unternehmer eine innergemeinschaftliche Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG nicht vorliegen, ist die Lieferung nach dem gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. Im Streitfall war nach der von der Klägerin eingeholten Bestätigung des Bundesamts für Finanzen die vom Erwerber mitgeteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig und die Adressdaten stimmten überein. Die Rechnung der Klägerin enthielt zudem die nötigen Hinweise für...