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BFH 15.03.2012 III R 20/11, NWB 36/2012 S. 2899

Einkommensteuer | Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt Kindergeldanspruch nicht aus

Eltern haben u. a. dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sich ihr erwachsenes Kind in Berufsausbildung oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b EStG). Im Streitfall absolvierte der Sohn der Kläger eine Ausbildung zum Fertigungsmechaniker, nach dessen Abschluss er für zwei Monate in Vollzeit im Ausbildungsbetrieb arbeitete, bevor er sich wieder in Berufsausbildung befand. Mit hat der BFH entschieden, dass der Sohn im gesamten Jahr als [i]Bering/Friedenberger, NWB 4/2012 S. 278Kind zu berücksichtigen ist, sofern seine Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag nicht überschreiten. Die in den zwei Monaten ausgeübte Vollzeittätigkeit führt nicht zum Wegfall des Kindergeldanspruchs.

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