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Einkommensteuer | Kfz-Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer
Der 3. Senat des klargestellt, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis nur dann für die Privatnutzung eines Dienstwagens streitet, wenn der Wagen zur privaten Nutzung überlassen wurde. Im Streitfall stand der Klägerin, Alleingeschäftsführerin einer GmbH, nach dem Geschäftsführervertrag ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, welches nur für Geschäftszwecke verwendet werden durfte; Privatfahrten waren untersagt. Das Gericht führte u. a. aus, dass die Einkünfte der Klägerin nicht um einen entsprechenden Nutzungsvorteil zu erhöhen seien, weil das Finanzamt nicht nachgewiesen habe, dass die Klägerin das ihr überlassene betriebliche Fahrzeug auch zu privaten Fahrten nutzt und damit der Anscheinsbeweis nicht greife. Die Einkünfte aus ...