NWB Nr. 36 vom Seite 2889

„Dauerbrenner des Steuerrechts”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Ende einer unendlichen Geschichte?

Mit der Finanzkrise im Jahr 2008 wurde es deutlich: Die vor Jahren verkauften Rückdeckungsversicherungen aller Versicherungsgesellschaften werden längst nicht die Gewinne erzielen können, die damals versprochen wurden. Die vielen Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften erteilten Pensionszusagen werden daher bei Eintritt des Pensionsfalls nicht vollständig aus den Leistungen der Versicherung bezahlt werden können. Was also tun? Schnell tauchte eine zunächst noch als „Geheimtipp” behandelte Lösung auf: Warum nicht einfach auf den noch zu erdienenden Teil der Pensionszusage – den future service – verzichten? Eine verlockende Idee! Allerdings riskant, wie Janssen schon in NWB 11/2009 feststellte, besteht doch die Gefahr eines fiktiven Lohnzuflusses. In der Folge entbrannte um die steuerlichen Konsequenzen eines Verzichts auf den future service eine jahrelange Diskussion zwischen Finanzverwaltung und Praxis, die zur unendlichen Geschichte zu werden drohte, jetzt aber wohl ein Ende gefunden hat. In seinem Schreiben vom 14. August stellt das Bundesfínanzministerium klar: Ein steuerunschädlicher Verzicht ist möglich, wenn die nach Herabsetzung noch verbleibenden Versorgungsleistungen genau dem bereits erdienten Anteil entsprechen. Ende gut, alles gut? – Janssen berichtet auf Seite 2896.

Ebenfalls ein „Dauerbrenner” im Steuerrecht ist die doppelte Haushaltsführung. Diesmal hatte sich der Bundesfinanzhof mit den Tatbestandsmerkmalen der beruflichen Veranlassung, des Unterhaltens eines eigenen Hausstands sowie des Wohnens am Beschäftigungsort zu befassen. Ergebnis: Die Funktion des Zweithaushalts ist es, näher zum Arbeitsplatz zu liegen als der Haupthausstand selbst. Auf die Lebensführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort kommt es – wie beruhigend! – einkommensteuerrechtlich grundsätzlich nicht an. Der Zweithaushalt am Beschäftigungsort kann somit auch in einer Wohngemeinschaft eingerichtet werden. Ob damit künftig der Haushalt der Geliebten steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden kann? – Schneider kommentiert auf Seite 2908 die neue Rechtsprechung.

Immer wieder gestritten wird auch um die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen. Insbesondere die Nachweispflicht der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen wirft viele Fragen auf. Nachdem der Bundesfinanzhof das formalisierte Nachweiserfordernis wegen Fehlens einer gesetzlichen Grundlage ablehnte und somit die freie Beweiswürdigung zuließ, führte der Gesetzgeber mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 das formalisierte Nachweiserfordernis wieder ein. Ob er dabei alles richtig gemacht hat, musste nun der VI. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts entscheiden. – Wie das Urteil ausgefallen ist, verrät Schmitz-Herscheidt auf Seite 2917.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 2889
NWB AAAAE-16056