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StBMag Nr. 9 vom Seite 14

Umfrage: Welche Rolle spielt Zeiterfassung in Ihrem Kanzleialltag?

Sebastian Zavelberg, Vera Mair am Tinkhof

StB/WP Dietmar Pues,

45 Jahre, Pues GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Essen, 13 Mitarbeiter, 2 Berufsträger

Seit 25 Jahren führen wir in unserer Kanzlei Zeiterfassung durch. Jeder Mitarbeiter ist zur Vollzeiterfassung verpflichtet und erfasst seine genutzte Zeit nach Leistungsarten. Leistungsarten sind zum Beispiel Einkommensteuer, Buchführung oder Kanzleiorganisation. Auf diese Weise spiegelt die Zeiterfassung das Arbeitsfeld jedes Mitarbeiters wider. Unsere Gebühren rechnen wir gegenüber den Mandanten nach erfasster Zeit ab, wenn die Gebührenverordnung dieses zulässt. Bei der Fakturierung wird die erbrachte Leistung für den Mandanten aufgeschlüsselt. Dies geschieht nach Datum, Zeit und Gegenstand der Leistung. Zeiterfassung ist keine Kontrolle für unsere Mitarbeiter. Sie ist Routine und Bestandteil der täglichen Arbeit. Ein Mitarbeiter agiert schließlich nicht im luftleeren Raum. Er muss durch Zeiterfassung nachweisen, wann und welche Arbeit er ausgeübt hat. Ich selbst erfasse meine Zeit ebenfalls konsequent.

StB/WP Wolfgang Küster,

51 Jahre, Dr. Dornbach&Partner GmbH, Koblenz, 330 Mitarbeiter, 80 Berufsträger

Bevor wir eine Software zur Zeiterfassung genut...