Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einberufung zur Mitgliederversammlung per E-Mail?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-15789 Im Zeitalter der modernen Kommunikation besteht bei Vereinen häufig der Wunsch, die Einberufung zur Mitgliederversammlung per E-Mail vorzunehmen. Vereinssatzungen enthalten jedoch nur selten den ausdrücklichen Hinweis, dass die Mitgliederversammlung (auch) per E-Mail einberufen werden kann. Auch ein Verweis auf die gesetzlich definierte „Textform”, die E-Mails umfasst, findet sich bislang nur vereinzelt in Satzungen. Die nach wie vor am häufigsten anzutreffende Formulierung in Vereinssatzungen lautet (sinngemäß): „Die Einberufung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich zu erfolgen”. Kann mit dieser Satzungsvorgabe wirksam per E-Mail zur Mitgliederversammlung eingeladen werden, oder sollten betroffene Vereine ihre Satzung insofern ändern?
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Unklare Rechtslage
Diese für die Vereinspraxis bedeutsame Frage hat bislang erstaunlich wenig juristische Aufmerksamkeit erfahren. Ausdrückliche Rechtsprechung hierzu ist nicht bekannt, sondern nur zu damit im Zusammenhang stehende Fragen. In der vereinsrechtlichen Literatur (Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl. 2010, Rn. 1361) ...