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Einberufung zur Mitgliederversammlung per E-Mail?
Formwirksame Einladung zur Mitgliederversammlung im Vereinsrecht
Im [i]Burhoff, Vereinsrecht, NWB Verlag Herne, 8. Aufl. 2011, ISBN: 978-3-482-42988-0Zeitalter der modernen Kommunikation besteht bei Vereinen häufig der Wunsch, Einladungen zur Mitgliederversammlung per E-Mail vorzunehmen. Gerade bei größeren Vereinen dient die Einladung per E-Mail sowohl der Arbeitserleichterung als auch der Einsparung von Porto-, Druck- und Kopierkosten. Rechtlich völlig unstreitig ist die Einladung per E-Mail, wenn diese Form der Einberufung in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist. Unstreitig möglich ist dies auch, wenn die Satzung, ohne die E-Mail ausdrücklich zu erwähnen, die Einladung in „Textform” zulässt (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom - 20 W 326/09), da diese nach allgemeiner Ansicht auch die E-Mail umfasst. In den meisten Vereinssatzungen ist aber weder das eine noch das andere anzutreffen, sondern es ist von einer Einberufung in „Schriftform” bzw. „schriftlicher Einberufung” die Rede. Ist in diesen Fällen eine Einberufung per E-Mail satzungswidrig? Müssen Tausende von Vereinen ihre Satzungen anpassen, um rechtssicher per E-Mail zur Mitgliederversammlung einladen zu dürfen?
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB CAAAB-05342 eine Vereinssatzung eines ...