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Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge – eine Hilfe in der Krise?
Eigenkapitalerhöhung durch das BilMoG
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Erhöhung des bilanziellen Eigenkapitals geschaffen, wie etwa die Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für Unternehmen in Krisensituationen mit einem Verlustausweis stellt zudem die Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB grundsätzlich einen Weg zur Ergebnisverbesserung und zu einem höheren Eigenkapitalausweis dar. Indes wird gerade für Unternehmen in Krisensituationen der Nachweis der künftigen Nutzungsmöglichkeiten der Verlustvorträge – durch Verrechnung mit künftigen Gewinnen – schwierig sein; in Folge wäre aufgrund der fehlenden Werthaltigkeit eine Aktivierung der entsprechenden latenten Steuern nicht möglich. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden die Möglichkeiten und Grenzen eines Werthaltigkeitsnachweises auf Basis von Planungsrechnungen aufgezeigt und an einem Beispiel erläutert. Vorab werden die für das Verständnis notwendigen handels- und steuerrechtlichen Regelungen skizziert.
Mindestbesteuerung (Rechner) NWB JAAAE-15512