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Mindestbesteuerung – Berechnungsprogramm
Rechtliche Einschränkungen der Nutzbarkeit von Verlustvorträgen können insbesondere aus der sog. Mindestbesteuerung resultieren. Die relevanten Rechtsnormen sind § 8 KStG in Verbindung mit § 10d EStG sowie § 10a GewStG. Nach den Regelungen sind nicht ausgeglichene Verluste – sofern sie nicht zurückgetragen wurden –
in den Folgejahren bis zu einem Betrag in Höhe von 1,0 Mio. € unbeschränkt,
darüber hinaus bis zu 60 % des 1,0 Mio. € übersteigenden Betrags abzuziehen (Verlustvortrag).
Dieser Rechner unterstützt
Sie bei der Umsetzung dieser Regelung.
Den ausführlichen Beitrag zu dieser Thematik finden Sie hier (Jöhnk, NWB-BB 9/2012 S. 277).