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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 14 | Reisekosten: Schätzung von Übernachtungskosten ist zulässig

Arbeitnehmer dürfen nach einem aktuellen Urteil des BFH die entstandenen Kosten für Übernachtungen sachgerecht schätzen, wenn ein Einzelnachweis nicht möglich ist. Der BFH hat im Streitfall für jede Übernachtung eines Lkw-Fahrers in seiner Schlafkabine einen Schätzbetrag von 5 € zum Abzug zugelassen. Die Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung, z.B. für Außendienstmitarbeiter.

Von grundsätzlicher Bedeutung für alle, die auf beruflichen Reisen übernachten, ist ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs . Der BFH stellte nämlich klar: Arbeitnehmer dürfen die entstandenen Kosten für Übernachtungen sachgerecht schätzen, wenn ein Einzelnachweis nicht möglich ist.

Ein Fernfahrer übernachtete auf Rastplätzen in der Schlafkabine seines Lkw. Die eigentliche Übernachtung selbst war damit zwar kostenlos. Für die Benutzung der sanitären Einrichtungen, sprich Toiletten und Duschen, und für die Reinigung der Bettwäsche fielen jedoch Kosten an. Zuweilen wurde auch eine Parkgebühr fällig. Der Lkw-Fahrer setzte in seiner Steuererklärung 5 € je Nacht als Werbungskosten an. Diese pauschale Schätzung geht nach Auffassung des BFH vollkommen in Ordnung. Aufs ...

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