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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 533

Ablauf und Durchführung von Steuerstrafverfahren

Aufgaben und Zuständigkeiten der Bußgeld- und Strafsachenstelle

Gloria Brix

Grundsätzlich ist das Steuerstrafverfahren ein normales Strafverfahren. Es hat jedoch seine Eigenheiten in der Durchführung. Denn die Verfahrensführung erfolgt in kleineren und mittelgroßen Fällen nicht direkt durch die Staatsanwaltschaft, sondern wird delegiert in den Aufgabenbereich der Finanzämter. Im Folgenden finden Sie eine kompakte und an die Praxis angelehnte Darstellung über die Zuständigkeiten und Abläufe in diesem Verfahren.

I. Einführung

Die Regelungen zur Steuerhinterziehung und zum Steuerstrafverfahren finden sich in §§ 369 ff. AO. Nach § 369 Abs. 2 AO gelten zur Verfolgung von Steuerstraftaten im Rahmen der Steuerstrafverfahren die allgemeinen strafrechtlichen Gesetze, soweit die Steuergesetze keine abweichenden Regelungen treffen. Steuerordnungswidrigkeiten führen zu Bußgeldverfahren, die geregelt sind in §§ 409 ff. AO. In § 410 Abs. 1 AO wird verwiesen auf die Regelungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) und auf ausgewählte Regelungen des Steuerstrafverfahrens. Die verfahrensrechtliche Besonderheit besteht darin, dass die Bearbeitung der Verfahren den Finanzbehörden anvertraut ist. Sie erfolgt durch die sog. BuStra oder StraBu (im Folgenden: BuStra). Die Abkürzung variiert von Bundesland zu Bundesland. „Bu” s...

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