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Der Einsatz von Auswahlverfahren im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung
Techniken, Risiken und zu vermeidende Nebenwirkungen
In den frühen Tagen der Wirtschaftsprüfung war es nicht unüblich, sämtliche Geschäftsvorfälle eines Jahres einer Prüfung durch den Abschlussprüfer zu unterziehen. Erst im Zuge des Börsencrashs von 1929 wurde die Diskussion um Auswahlprüfungen intensiver geführt. Zwischenzeitlich ist angesichts der oft immensen Zahl unternehmerischer Transaktionen und der komplexen wechselseitigen Beziehungen der Unternehmen untereinander die Auswahlprüfung zum Regelfall geworden. Daher fordern IDW PS 300 sowie ISA 300 für die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung keine Vollerhebung, sondern legen es in das pflichtgemäße Ermessen des Abschlussprüfers, sein Urteil unter Berücksichtigung des Fehlerrisikos und der als notwendig erachteten Genauigkeit (Materiality) auf der Grundlage von Stichproben zu gewinnen. Stichprobenprüfungen sind dabei sowohl für Funktionstests im Rahmen der IKS-Prüfung als auch für aussagebezogene Prüfungshandlungen einsetzbar, sofern dem Prüfungsurteil dem einer Vollerhebung gleich kommt.
Die Prüfungsstandards fordern vom Abschlussprüfer ein eigenverantwortliches Urteil unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken des Mandant...