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Umsetzung der EU-Micro-Richtlinie durch das MicroBilG
Erleichterungen der handelsrechtlichen Rechnungslegung für Kleinstunternehmen
Am wurde im Amtsblatt der EU die sog. Micro-Richtlinie – Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rats über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben – veröffentlicht. Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht soll durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG erfolgen, das aktuell im Referentenentwurf vorliegt . Die Erleichterungen sollen bereits für das Geschäftsjahr 2012 gelten.
I. Zielsetzung des MicroBilG
Die Zielsetzung besteht in der Befreiung sog. Kleinstbetriebe von bestimmten Pflichten, die ihnen einen aus Sicht der Organe der EU ihrer Größe nach nicht angemessenen Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung abfordern . [i]Zwirner/Froschhammer, EU-Bilanzrechtsreform, StuB 2012 S. 419 NWB WAAAE-10454
Nachdem durch das BilMoG bereits kleine Einzelkaufleute durch § 241a HGB von den handelsrechtlichen Buchführungspflichten befreit worden sind, sieht das MicroBilG nun Erleichterungen für sog. Kleinstkapitalgesellschaften und denen gleichgestellte bestimmte Personenhandelsgesellschaften vor. Als Artikelgesetz ändert das MicroBilG hierb...