StuB Nr. 16 vom Seite 1

Geplante Änderungen ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... bei der Rechnungslegung

Am wurde im Amtsblatt der EU die sog. Micro-Richtlinie – Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom 14. 3. 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rats über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben – veröffentlicht. Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht soll durch das Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG erfolgen, das aktuell im Referentenentwurf vorliegt. Zwirner stellt ab S. 617 die geplanten Änderungen vor. Die Erleichterungen sollen bereits für das Geschäftsjahr 2012 gelten. Die Zielsetzung besteht in der Befreiung sog. Kleinstbetriebe von bestimmten Pflichten, die ihnen einen aus Sicht der Organe der EU ihrer Größe nach nicht angemessenen Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung abfordern. Nachdem durch das BilMoG bereits kleine Einzelkaufleute durch § 241a HGB von den handelsrechtlichen Buchführungspflichten befreit worden sind, sieht das MicroBilG nun Erleichterungen für sog. Kleinstkapitalgesellschaften und denen gleichgestellte bestimmte Personenhandelsgesellschaften vor. Als Artikelgesetz ändert das MicroBilG hierbei einzelne Regelungen des HGB. Weitere Änderungen betreffen das AktG, die Unternehmensregisterverordnung sowie die Justizverwaltungskostenordnung.

... bei der Abschlussprüfung?

Am 9./ beriet der EU-Rechtsausschuss u. a. die Überarbeitung der EU-Bilanzrichtlinien und diskutierte dabei auch einen eingebrachten Antrag zur Abschaffung der Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen (vgl. auch die Meldung auf S. 601 im letzten Heft). Nach Informationen der WPK besteht die Gefahr, dass diese Abschaffung in der nächsten Ausschusssitzung im September sowie im EU-Parlament bereits im Oktober/November 2012 tatsächlich beschlossen wird. Die WPK will sich vehement dafür einsetzen, diese Prüfungspflicht zu erhalten. In einer Stellungnahme hat sich auch das IDW am gegen eine Abschaffung der Prüfungspflicht ausgesprochen. Die weitere Entwicklung bleibt spannend.

Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG

In zwei Urteilen vom hat der BFH eine der bislang umstrittensten Fragen zum Anwendungsbereich des Abzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG höchstrichterlich geklärt. Nach dem BFH werden substanzbezogene Wertminderungen oder Verluste eines im Betriebsvermögen von Personengesellschaften oder Einzelunternehmern gehaltenen Gesellschafterdarlehens aufgrund von Teilwertabschreibungen oder Forderungsverzichten von dieser Vorschrift nicht erfasst. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung ist § 3c Abs. 2 EStG auch dann nicht anwendbar, wenn die Darlehensgewährung zu nicht fremdüblichen Konditionen erfolgte. Otto stellt die neue Rechtsprechung ab S. 624 vor.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 16/2012 Seite 1
LAAAE-15478