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BFH 15.03.2012 III R 82/10, NWB 34/2012 S. 2747

Einkommensteuer | Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung

Für volljährige Kinder wird Kindergeld u. a. dann gezahlt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Hierzu dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Mit hat der BFH klargestellt, dass ein Auslandsaufenthalt ohne gründliche Sprachausbildung nicht bereits deshalb zur Berufsausbildung gehört, weil er Erfahrungen und Fähigkeiten vermittelt, die sich allgemein positiv auf die Aussichten auswirken, einen Ausbildungsplatz [i]Bering/Friedenberger, NWB 4/2012 S. 278oder eine Beschäftigung zu erlangen. Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus: Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses werden nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann als Berufsausbildung...

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