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Betriebsausgaben | Abzug von Aufwendungen für betrieblichen Führerschein
Aufwendungen für eine ausschließlich betrieblich nutzbare Fahrerlaubnis sind als Betriebsausgaben abziehbar. Der Urteilsfall betraf eine Fahrerlaubnis der Klasse T mit der Einschränkung, dass sich diese bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf das Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h beschränkt.
[i]Gilt auch für unentgeltlich mithelfende FamilienangehörigeDer Betriebsausgabenabzug ist auch dann möglich, wenn der Sohn des Klägers die Fahrerlaubnis erwirbt und als unentgeltlich mithelfender Familienangehöriger im Betrieb des Vaters tätig ist.
Lexikon, Führerschein NWB UAAAD-14535.