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Bilanzierung | Rückstellung erfordert keine wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag
Bei Rückstellungen für Verpflichtungen, die rechtlich vor dem Bilanzstichtag entstanden sind, kommt es nicht auch auf die wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag an. Das Kriterium der wirtschaftlichen Verursachung vor dem Bilanzstichtag ist nur dann erforderlich, wenn die Verpflichtung rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entsteht.
Im Streitfall stellte das Umweltamt im Jahr 2005 bei einer GmbH ein Überschreiten der zulässigen Abgaswerte fest [i]Sachverhalt S. 727und forderte die GmbH auf, die Abgasparameter spätestens ab dem einzuhalten. Die Klägerin bildete zum eine abgezinste Rückstellung für die Erneuerung der Rauchgasfilteranlage.
[i]Gebot der Vollständigkeit und des Ausweises von Risiken maßgeblichDas FG erkannte die Rückstellung an, weil die Verpflichtung rechtlich bereits im Jahr 2005 entstanden war (Aufforderung des Umweltamts...