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GuV und sonstiges Gesamtergebnis nach IAS 1 (amended 2011)
[i]Kirsch, Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS, 8. Aufl., Herne 2012Der IASB hat am Änderungen an IAS 1 herausgegeben. Mit den Änderungen werden neue Vorschriften zum Ausweis des sonstigen Gesamtergebnisses eingeführt, die für Berichtsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem beginnen. Der Praxisfall veranschaulicht die Änderungen und zeigt notwendige Korrekturbuchungen.
I. Änderung von IAS 1
[i]BezeichnungsänderungDas Amendment zu IAS 1 vom Juni 2011 führte zu einer Änderung der offiziellen Bezeichnung der Ergebnisrechnung in „GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis” (IAS 1.10(b)). Dennoch sind die IFRS-Abschlussersteller frei, die Ergebnisrechnung entsprechend dem sachlichen Gehalt auch anders zu benennen, insbesondere diese auch weiterhin als „Gesamtergebnisrechnung” zu bezeichnen (IAS 1.10 Satz 3). Die nach IFRS Bilanzierenden haben weiterhin das Darstellungswahlrecht, ob sie die GuV und das sonstige Gesamtergebnis in einem Abschlussinstrument oder die GuV und das sonstige Gesamtergebnis in zwei getrennten Abschnitten offen legen (IAS 1.81).
[i]Untergliederung des sonstigen GesamtergebnissesAufgrund der in der jüngeren Vergangenheit deutlich zunehmenden Anzahl von Sachverhalten, welche ohne Reklassifizierung über das Periodenergebnis endgültig im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, beschloss ...