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Grundstücksrecht | Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Grundstückserwerb im Zuge der Erbauseinandersetzung
Das Grundbuchamt hat vor einer beantragten – ggf. auch nur berichtigenden – Eintragungsänderung stets in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob ein grunderwerbsteuerlicher Vorgang als solcher vorliegt. Da es aber nur dann, wenn es einen solchen eindeutig verneinen kann, von der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts gem. § 22 Abs. 1 GrEStG absehen muss, kann es von daher selbst bei Zweifeln an der Steuerpflichtigkeit die beantragte Umschreibung einer im Zuge einer Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsvereinbarung erfolgten Übertragung des Erbanteils eines Miterben an seine Geschwister gegen Entgelt von der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen.
Unberechtigt wäre es aber etwa im Fall einer Firmenänderung einer GmbH bereits eine Unbedenklichkeitsbe...