Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerfallen bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
Steuerneutrale Umwandlung gem. §§ 20 bis 23 UmwStG
[i]Gemmel/Schultes-Schnitzlein, NWB 9/2012 S. 731Die Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft ist nach den Einbringungsvorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG steuerneutral möglich, wenn zum einen ein qualifizierter Einbringungsgegenstand vorliegt und daneben die Sacheinlage gegen Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft erfolgt. Die zahlreichen Zweifelsfragen in Bezug auf die Einbringungsvorschriften sowie die dazu ergangene Verwaltungsauffassung in Form des neuen Umwandlungssteuererlasses vom (BStBl 2011 I S. 1314, im Folgenden: UmwStE 2011) sind in dieser Zeitschrift bereits ausführlich dargestellt und kritisch beleuchtet worden (vgl. Gemmel/ Schultes-Schnitzlein, ). Der nachfolgende Musterfall beschäftigt sich mit einigen ausgewählten Steuerfallen, die sich bei einer steuerneutralen Einbringung in der Praxis ergeben können.
I. Richtige Gewährung von Gesellschaftsrechten bei Einbringungen
1. Einbringung mit Sacheinlage als Aufgeld
a) Gewährung von Gesellschaftsrechten als Voraussetzung für steuerneutrale Einbringung
[i]Sacheinlage muss zumindest zum Teil gegen Gewährung von neuen Anteilen erfolgenDie Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach §§ 20 und 21 UmwStG setzt voraus, dass die Sacheinlage zumindest...