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Bilanzierung von Steuernachforderungen bei mehrfachem Umsatzsteuerausweis i. S. von § 14c UStG
Mit Datum vom hat der BFH in der Rechtssache III R 96/07 NWB YAAAE-14039 über den Zeitpunkt der Bilanzierung mehrfach ausgewiesener Umsatzsteuerbeträge entschieden.
In dem Streitfall betrieb der Kläger ein Einzelunternehmen und ermittelte seinen Gewinn nach Betriebsvermögensvergleich gem. §§ 4 Abs. 1, 5 EStG. Hinsichtlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hatte er den maßgeblichen Umsatzsteuerbetrag sowohl in gegenüber seinen Kunden ausgestellten Anzahlungsrechnungen offen ausgewiesen, als auch zusätzlich in den entsprechenden Schlussrechnungen.
Im Rahmen einer Außenprüfung wurde zwischen den Parteien dahingehend Einigung erzielt, dass der mehrfache offene Ausweis der Umsatzsteuer zu einer Umsatzsteuerschuld gem. § 14 Abs. 2 UStG a. F. (nunmehr § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG) führt.
Fraglich war jedoch, zu welchem Zeitpunkt die entsprechende Umsatzsteuerschuld zu passivieren ist und wann (der Kläger hatte die Rechnungen während der Außenprüfung rechtswirksam korrigiert) die entsprechenden Steuervergütungsansprüche gegenüber der Finanzverwaltung aktiviert werden können.
Nach Ansicht des Klägers hätte die zusätzliche Umsatzsteuerverbindlichkeit nicht bereits für das Jahr der ursprünglichen Rechnungsstellung passivi...