Arbeitshilfe Mai 2015

Ingenieur – Softwareentwicklung – Gewerbesteuerpflicht

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Erzielt ein in den Streitjahren als mittelbarer Unterauftragnehmer in dem EDV-Bereich Management von Konfiguration und Building tätiger und dabei mit der Entwicklung von Systemsoftware befasster Steuerpflichtiger Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder – durch das Vorliegen einer ingenieursähnlichen Tätigkeit – Einkünfte aus selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB KAAAE-14732