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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 667/10

Gesetze: StromStG § 9a Abs. 1 Nr. 1StromStG § 10StromStV § 17a Abs. 5 EGRL 96/2003 Art. 2 Abs. 4 Buchst. b

Batterieformation als Elektrolyse nach § 9a Abs. 1 Nr. 1 StromStG

Leitsatz

1. Die Entlastung nach § 10 StromStG stellt kein wesensverschiedenes Aliud zu einer Entlastung nach § 9a Abs. 1 StromStG dar.

2. Die Durchführung einer Batterieformation mittels Elektrolyse, wobei an der positiven Elektrode Bleioxyd zu Bleidioxyd oxidiert und an der negativen Elektrode Bleioxyd zu fein verteiltem, porösem Blei (sog. Bleischwamm) reduziert wird, ist nach § 9a Abs. 1 Nr. 1 StromStG begünstigt, wenn sie untrennbar zum Herstellungsprozess der Batterie gehört.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 11 Nr. 43
DStRE 2012 S. 1542 Nr. 24
MAAAE-14698

Preis:
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Thüringer FG, Urteil v. 29.03.2012 - 2 K 667/10

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