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Steuerplanung mit nicht unternehmerisch tätigen Stiftungen und Vereinen sowie Dreiecksverhältnisse
Neues DBA Niederlande 2012
Der folgende Beitrag macht Anmerkungen zum Begriff der Ansässigkeit im neuen, am unterzeichneten, deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden DBA NL 2012). Zum einen geht es um den allgemeinen Abkommenszugang in Art. 4 DBA NL 2012. Zum anderen stehen Fragen des schwierigen Dreiecksverhältnisses der Protokollbestimmung VII Abs. 1 des neuen DBA im Mittelpunkt der Darstellung.
I. Einleitung
[i]Ansässige und einzubeziehende Personen Was den allgemeinen Abkommenszugang (Art. 4 Abs. 1 DBA NL 2012) anbelangt, ist zu bemerken, dass sichere subjektiv steuerbefreite Personen vertragsberechtigt sind. Das gehört allmählich zum gewöhnlichen vom OECD genehmigten Vertragsarsenal. Im DBA NL 2012 folgt diese Vertragsberechtigung direkt aus Protokollbestimmung II (s. unten II). Sie wird außerdem indirekt klar für die steuerbefreite niederländische Vrijgestelde beleggingsinstelling (im Folgenden VBI). Nach der Protokollbestimmung XV Abs. 5 DBA NL 2012 ist § 50d Abs. 3 EStG auf die VBI anzuwenden; das ist naturgemäß nur sinnvoll, wenn die VBI i. S. von Art. 4 Abs. 1 DBA NL 2012 ansässig ist.
[i]Niederländische nicht unternehmerisch tätige Stiftungen und Vereine sind nicht einbezogen Merkwürdigerweise wird die gegen Steuerumgehung gerichtete Protokollbestimmung nicht auf andere steuerbefreite niederländische Personen ausgedehnt, die sich gut zur Steuerplanung eignen (s. unten II). E...