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Behandlung von griechischen Staatsanleihen
Nach dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Euro-Staaten vom sollten sich auch private Gläubiger an der Sanierung der griechischen Staatsfinanzen beteiligen. Danach sollten die privaten Gläubiger einen Forderungsverzicht i. H. von 50 % des Nominalbetrags der im Umlauf befindlichen griechischen Staatsanleihen leisten. Ein entsprechender Forderungsverzicht ist durch ein am abgeschlossenes Umtauschprogramm vollzogen worden, indem durch einen Schuldenschnitt private Gläubiger ihre alten Staatsanleihen gegen neue Schuldpapiere mit einem geringeren Wert und längeren Laufzeiten eingetauscht haben.
Für zwischen dem Beschluss des Euro-Gipfels vom und dem Abschluss des Anleihentauschs liegende Bilanzstichtage ist folglich unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eine Te...