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Neues zur elektronischen Lohnsteuerkarte
Nach einer Pressemitteilung des soll das ELStAM-Verfahren in 2013 schrittweise eingeführt werden. Kommt es zu einer sukzessiven Einführung des ELStAM-Verfahrens, kann jeder Arbeitgeber den Startzeitpunkt in 2013 selbst bestimmen. Wechselt ein Mitarbeiter in 2013 den Arbeitgeber, kann dies für ihn auch zu einem Wechsel der Abrechnungsmethode führen. Rechnet beispielsweise der bisherige Arbeitgeber bereits nach dem elektronischen System ab und hat der Arbeitnehmer sich Freibeträge in der ELStAM-Datenbank eintragen lassen, werden diese im elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Rechnet der neue Arbeitgeber in 2013 hingegen aufgrund einer geplanten Übergangsregelung noch nach dem Lohnsteuerkartenprinzip (Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung) ab, muss der Mitarbeiter sicherstellen, dass seine bislang im elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Freibeträge nunmehr auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. einer Ersatzbescheinigung eingetragen sind.