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Mobilfunkgeräte als unentgeltliche Wertabgabe?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-14568 Die umsatzsteuerliche Würdigung kostenloser Zugaben an den Endverbraucher ist insbesondere im Hinblick auf unentgeltliche Wertabgaben aus unternehmerischen Gründen gem. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG brisant. So kann z. B. die Abgabe von Mobilfunkgeräten – durch Vermittler an Endverbraucher ohne Berechnung – zu einer Belastung mit Umsatzsteuer führen. Dieser Problematik ist im Hinblick auf aktuelle Rechtsprechung und deren Umsetzung durch die Verwaltung u. a. mit (BStBl 2012 I S. 60) nachzugehen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Rechtliche Würdigung des Finanzgerichts
[i]Laut FG liegt eine unentgeltliche Wertabgabe vorDas FG Baden-Württemberg hat mit rechtskräftigem Urteil vom - 1 K 21/05 NWB KAAAC-85121 entschieden, dass die unentgeltliche Abgabe von Mobilfunkgeräten an Kunden durch einen Vermittler, der Provisionszahlungen von einem Netzbetreiber erhält, als unentgeltliche Zuwendung der Umsatzsteuer gem. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt.
Auswirkung des Urteils auf unentgeltliche Abgaben durch Vermittler
[i]Auswirkungen bei jeglicher unentgeltlicher Abgabe durch Vermittler denkbarVon der o. g. Entscheidung sind aber nicht nur Vermittler in der Mobilfunkbranche betroffen. Vielmehr können sich Auswirkungen bei jeder anderen Vermittlung, bei der als Lockangebot bzw. als Dankeschön oh...