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Umsatzsteuer | Entstehung der Steuer bei unrichtigem Steuerausweis im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung
Wer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag ausweist, als er nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger Steuerausweis), schuldet auch den Mehrbetrag (§ 14c Abs. 1 UStG). Die (Mehr-)Steuer entsteht dabei grds. in dem Zeitpunkt, in dem die regulär geschuldete Umsatzsteuer entsteht, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Der Unternehmer kann in diesen Fällen den Steuerbetrag bzw. die Rechnung gegenüber dem [i]Trinks/Eitner, NWB 31/2012 S. 2532Leistungsempfänger später berichtigen (§ 14c Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 17 Abs. 1 UStG). Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in welchem dem Leistungsempfänger die berichtigte Rechnung erteilt wurde (s. Abschn. 14c Abs. 5 Satz 3 UStAE). [i]infoCenter „Unrichtiger Steuerausweis” NWB HAAAB-14460 Mit Schreiben vom hat das BMF zur Entstehung der Steuer bei einem unrichtigen Steuerausweis Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass durch Änderung von Abschn. 13.7 UStAE entsprechend ...