NWB Nr. 32 vom Seite 2595

Sanierung und Insolvenz

Seit dem eröffnen sich durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vollkommen neue Möglichkeiten der Beratung von Unternehmen in der Krise. Einen Überblick über die wichtigsten Dokumente zu diesem Thema in der NWB Datenbank stellen wir Ihnen an dieser Stelle vor.

Basiswissen

[i]Erster Einstieg ins ThemaEinen ersten Einstieg ins Thema vermittelt der infoCenter-Beitrag „Insolvenzverfahren” NWB BAAAB-05672. Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen des Insolvenzeröffnungsverfahrens, die Rechtsfolgen der Eröffnung, den Insolvenzplan und die Restschuldbefreiung. Im infoCenter Ihrer NWB Datenbank haben wir die Kerninformationen zu verschiedenen Stichworten aus dem Bereich Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt, selbstverständlich mit Verweisen auf vertiefende Literatur.

NWB Expertentage Sanierung und Insolvenz

[i]NWB Expertentage Sanierung und InsolvenzDas ESUG eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mandanten in der Krise und sogar im Insolvenzverfahren aktiv zu begleiten. Bereits in den ersten Monaten nach Inkrafttreten zeigt sich, dass das ESUG in der Praxis gut angenommen wird. Die ersten Berater betätigen sich bereits entweder selbst als Sanierer mit den Möglichkeiten, die das ESUG bietet oder begleiten ihre Mandanten in der Zusammenarbeit mit erfahrenen Sanierern durch die Krise. Intensive Diskussionen und einen gedanklichen Austausch ermöglicht Ihnen die Veranstaltung „NWB Expertentage Sanierung und Insolvenz” am in Düsseldorf.

Mehr zu der Veranstaltung erfahren Sie unter www.nwb.de/go/Seminare.

Tipp

Nutzen Sie die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären. Reichen Sie Ihre Fragen gerne schon jetzt ein, diese werden dann im Expertenkreis besprochen.

Synopse zum Insolvenzrecht

[i]Synopse zum Insolvenzrecht NWB ZAAAD-99334Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert werden. S. 2596

Durch das ESUG sollen die Gläubiger stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben. Flankiert wird diese Stärkung durch die Möglichkeit, schon nach dem Eingang eines Eröffnungsantrags einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzusetzen, wenn der Schuldner bestimmte Schwellenwerte erreicht. Ziel des ESUG ist es auch, die sog. Eigenverwaltung, also die Weiterführung des Betriebs durch den bisherigen Eigentümer selbst, zu stärken und den Zugang zu erleichtern.

Künftig kann über einen Insolvenzplan in die Anteilsrechte der an der insolventen Gesellschaft beteiligten Personen eingegriffen werden, was aus Sicht der Unternehmen völlig neu ist. Insbesondere besteht die Möglichkeit, Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umzuwandeln („debt-to-equity-swap”).

Die Synopse in PDF-Form stellt das alte und neue Recht dar und ermöglicht Ihnen dadurch einen schnellen Zugriff auf die durch das ESUG geänderten Gesetze. Diese Synopse stammt aus den „Wichtigen Wirtschaftsgesetzen”, 25. Aufl., Herne 2012, ISBN: 978-3-482-58755-9.

Berechnungsprogramm Lohnpfändung

[i] Lohnpfändung NWB XAAAB-05536Mit dem Berechnungsprogramm „Lohnpfändung” lässt sich der pfändbare und unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens ermitteln. Die Darstellung der Berechnung erfolgt gem. § 850c ZPO. Zusätzlich werden auch die Tabellenstufengrenzen angegeben.

Die Berechnungsergebnisse werden unmittelbar beim Eintippen der numerischen Werte in die verfügbaren Eingabefelder angezeigt (Echtzeit-Berechnung). Beim Ausdruck besteht die Möglichkeit, Betreffangaben wie bspw. Schuldner, Drittschuldner, Gläubiger, Vollstreckungstitel und Angaben zur vollstreckbaren Forderung aufzunehmen.

Kennen Sie schon die aktuellen NWB-Aufsätze zum Thema ESUG?

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 2595 - 2596
SAAAE-14576