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Halbeinkünfteverfahren bei Teilwertabschreibungen
BFH missbilligt Verwaltungsauffassung
Substanzverluste von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen aufgrund von Wertminderungen, wie sie durch Teilwertabschreibungen abgebildet werden, unterliegen – unabhängig von der Frage der Fremdüblichkeit der Darlehensüberlassung und einer etwaigen Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis – mangels wirtschaftlichen Zusammenhangs mit nach § 3 Nr. 40 EStG hälftig steuerbefreiten Beteiligungserträgen nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG (gegen , BStBl 2010 I S. 1292, Tz. 2). Diese Grundsätze gelten entsprechend im Fall des Verzichts auf ein nicht mehr werthaltiges Gesellschafterdarlehen.
Auffassung der Finanzverwaltung
Ob der durch ein Gesellschafterdarlehen bedingte Aufwand (Teilwertabschreibung) in den Anwendungsbereich des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG fällt, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nach dem Veranlassungszusammenhang im Hinblick auf die zukünftigen Erträge zu beurteilen ( a. a. O., Tz. 2). Die Vorschrift ist danach also anzuwenden, wenn das Darlehen unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Maßgeblich für diese Beurteilung ist die Fremdüblichkeit im Hinblick auf Zi...