Suchen
Reinhard Schweizer

Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012

1. Aufl. 2012

Print-ISBN: 978-3-482-64231-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012 (1. Auflage)

XI. Kleinunternehmer

1. Nullbesteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG

1.1 Voraussetzungen, Gesamtumsatz, Umrechnung

[i]Muss weder Umsatz versteuern noch kann er Vorsteuern abziehenNach § 19 Abs. 1 UStG wird für Lieferungen und sonstige Leistungen keine USt erhoben, wenn der Umsatz

  • im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und

  • im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Umsatz ist der nach vereinnahmten Entgelten (= Brutto!) bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um darin enthaltene Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerbare Leistungen (brutto)
./.
Steuerfreie Umsätze i. S. der §§ 4 Nr. 8i, 9b, 11-28 UStG
./.
Steuerfreie Hilfsumsätze i. S. der §§ 4 Nr. 8a-h, 9a, 10 UStG
=
Gesamtumsatz i. S. des § 19 Abs. 3 UStG
./.
Umsätze des Anlagevermögens zuzüglich Umsatzsteuer
=
Umsatz i. S. des § 19 Abs. 1 UStG

Die Frage, ob der Umsatz i. S. des § 19 Abs. 1 UStG im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, ist nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres zu beurteilen. Falls der tatsächliche Gesamtumsatz des laufenden Kalenderjahres im Ergebnis die Grenze von 50.000 € übersteigt, ist die Vergünstigung des § 19 Abs. 1 UStG nachträglich nur dann zu versagen, falls nachgewiesen wird, dass die anfängliche ...