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Fall PC GmbH & Co. KG
Ermittlung des steuerlichen Gesamtgewinns einer GmbH & Co. KG, Ermittlung des Einkommens und des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH, Anwendung des DBA-USA, Negative Einkünfte mit Bezug zu einem Drittstaat und Progressionsvorbehalt
Hier finden Sie die Klausur als PDF:
I. Sachverhalt
Die PC GmbH & Co. KG mit Geschäftsleitung und Sitz in Düsseldorf wurde am gegründet. An ihr sind beteiligt:
die PC GmbH als Komplementärin mit einer Einlage i. H. von 180 000 €,
Peter Cornelius (PC) als Kommanditist mit einer Einlage i. H. von 360 000 €,
Erwin Cornelius (EC) als Kommanditist mit einer Einlage i. H. von ebenfalls 360 000 €.
Dementsprechend sind nach dem Gesellschaftsvertrag der KG die PC GmbH zu 20 %, PC und EC zu jeweils 40 % am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der KG einschließlich eines Geschäfts- oder Firmenwerts beteiligt.
Gegenstand der Geschäftstätigkeit der KG ist der Handel mit Computern und Computerzubehör. Ihr Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Gesellschafter der PC GmbH mit Geschäftsleitung und Sitz in Düsseldorf (Stammkapital 180 000 €) sind PC und EC zu je 50 %. Beide sind auch Geschäftsführer der GmbH. Die mit PC und EC abgeschlossenen Arbeitsverträge regeln u. a. deren Urlaubsanspruch und Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gegenstand der Geschäftstätigkeit der GmbH ist ...