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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5264/09 EFG 2012 S. 1794 Nr. 18

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 2 Abs. 1

Vorsteuerabzug einer – für die 100%-ige Tochter administrative Tätigkeiten ausführende

Holding aus Kapitalbeschaffungsleistungen

Leitsatz

Bezieht eine Holdinggesellschaft für administrative Tätigkeiten von ihrer 100%-igen Tochter-GmbH, mit der eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht, eine monatliche Dienstleistungspauschale, so dass sie (eigene) ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, ist der uneingeschränkte Vorsteuerabzug der Aufwendungen für Dienstleistungen, die der Kapitalbeschaffung dienen, nicht dadurch ausgeschlossen, dass die – gegenüber der Dienstleistungspauschale deutlich höheren – Aufwendungen nicht allein der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit der Holding dienen, sondern im Besonderen der Kapitalausstattung der Tochter-Organgesellschaft und damit ggf. auch dem Bezug nicht steuerbarer Dividenden.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2018 Nr. 33
DB 2012 S. 15 Nr. 32
DStR 2013 S. 12 Nr. 4
DStRE 2013 S. 224 Nr. 4
EFG 2012 S. 1794 Nr. 18
KÖSDI 2013 S. 18250 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2012 S. 2750
Ubg 2013 S. 194 Nr. 3
ZIP 2012 S. 2212 Nr. 45
OAAAE-14213

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.05.2012 - 5 K 5264/09

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