Arbeitshilfe Juli 2014

Begrenzter Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer: anderer Arbeitsplatz eines Pfarrers

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Steht ein „anderer Arbeitsplatz” i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auch dann zur Verfügung, wenn der Steuerpflichtige zwar tatsächlich keinen anderen Arbeitsplatz hat, sich diesen jedoch aufgrund seiner Position durch entsprechende organisatorische Maßnahmen und Weisungen verschaffen kann?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB QAAAE-14179