Arbeitshilfe Dezember 2013

Keine Beschränkung des § 1 Abs. 2 EStG auf Personal mit diplomatischem oder konsularischem Status - Keine Bindungswirkung bzgl. der Kindergeldfestsetzung hinsichtlich der Ermittlung der Einkommensteuerpflicht aufgrund einer bestimmten Norm

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Erfasst der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 EStG auch sog. Ortskräfte einer deutschen Botschaft, die über ihre Beschäftigung hinaus Beziehungen zum Wohnsitzstaat aufweisen, sodass diese für ihre im Haushalt lebenden Kinder Kindergeld erhalten können?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAE-14177